<p>Das jüngst errichtete Regelwerk hat den bereits verwendeten traditionellen Anbau und die Varietäten für die Schaum- und Perlweinherstellung formalisiert und erachtet also nur die Weingärten als für diese Bezeichnung geeignet, die gut exponiert sind und auf Hügelgebieten oder am Fuße der Hügel angebaut werden und nicht die Weingärten des Talbodens und jene, die Nordwinden ausgesetzt sind. Die zulässige Anbauform ist lediglich die einfache Spaliererziehung mit einer Mindestanzahl von 3000 Weinstöcken pro Hektar, ohne Vortreiben beim Anbau. Auch in diesem Fall beträgt der maximal zulässige Ertrag wie bei den anderen DOCG-Weinen 12 Tonnen Trauben pro Hektar, mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 9,50 Vol. %.</p>
<p>Der Prosecco muss mindestens zu 85% aus Glera-Trauben hergestellt werden, und das Regelwerk schützt auch die traditionelle Praxis der Zugabe von Weinen aus Weiß-, Blau-, Grauburgunder- und Chardonnay-Trauben aus den Weingärten des gleichen DOCG-Gebietes, die in die eigens dafür vorgesehenen Register eingetragen sind. Das Ergebnis ist dieser Qualitätswein, den man auf der ganzen Welt kennt: Die klassische strohgelbe Farbe, mehr oder weniger kräftig leuchtend, mit dem anhaltenden Schaum im Schaumwein, sein Duft ist bezeichnend fruchtig und der Geschmack reicht von sehr trocken bis lieblich vollmundig, füllig und charakteristisch.<strong></strong></p>
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